Corona-Maßnahmen

Stand vom 04.12.2021


Liebe Gäste,


ab dem 22.11.2021 sind Übernachtungen in Beherbungsbetrieben in Büsum nur für asymptomatische Personen mit Impf- oder Genesenennachweis möglich (2G-Regel). Ausnahmen von der 2G-Regel bei der Beherbergung gelten für:

  • Kinder bis zur Einschulung sowie für minderjährige Schüler und Schülerinnen mit Bescheinigung der Schule, dass sie in der Schule regelmäßig 2x pro Woche getestet werden.

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. In diesem Fall besteht eine Testpflicht (alle 24 Std. Schnelltest oder alle 48 Std. PCR-Test).

  • Übernachtungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen sowie aus medizinischen oder zwingenden sozialethischen (Bestattungen, Sterbebegleitung) Gründen. In diesem Fall besteht eine Testpflicht (alle 24 Std. Schnelltest oder alle 48 Std. PCR-Test).


Ab dem 15.12.2021 ist für die Beherbergung 2G+ angekündigt. Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis muss also ein negativer Schnelltestnachweis, nicht älter als 24 Std., vorgelegt werden. Sobald dies rechtsgültig verabschieded wird werden wir Sie entsprechend informieren.


Ihr Sandkorn-Büsum Team
Viola & Max

Sandkorn Büsum

Bielshövensand 20A
25761 Büsum

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